Die Projektbeschreibung ist ein Merkblatt mit Inhalt und Ablauf der Honorartätigkeit.
Das Formular beinhaltet den Vertrag über 1 Honorarveranstaltung mit Nachweisprotokoll und Auswertungsbogen. Der Vertrag ist zwingend vor dem Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Honorarvertrag Einzelveranstaltung mit Abrechnung
Das Formular beinhaltet einen Vertrag über bis zu 10 Honorarveranstaltungen mit Nachweisprotokoll und Auswertungsbogen. Der Vertrag ist zwingend vor dem Beginn der ersten Veranstaltung einzureichen.
Honorarvertrag Sammelveranstaltungen mit Abrechnung
Das pädagogische Konzept ist ein Pflichtformular, welches zum Beginn der Honorartätigkeit eingereicht werden muss. Es dient der inhaltlichen Überprüfung der Veranstaltungen.
Im Falle der Unterschreitung der Mindestgruppengröße (10 Kinder) ist mit dem dazu gehörenden Honorarvertrag vor Beginn der Veranstaltung die Anlage einzureichen. Die Unterschreitung der Mindestgruppengröße ist nur bei Förderschulklassen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und ähnlichen Gruppen, z. Bsp. Wechselunterricht (SächsCoronaSchVO) zulässig.
Unterschreitung Mindestgruppengröße 2024
Der Betriebsspiegel dient der Vorstellung des Betriebes für die Servicestelle und beinhaltet die Freigabe des Betriebes für die Eintragung auf der Homepage. Er sollte vor Beginn der Honorartätigkeit vorgelegt werden.
Betriebsspiegel mit Datenschutz
Die Selbstauskunft ist ein Pflichtformular und zwingend vor der Honorartätigkeit einzureichen.
Selbstauskunft mit Datenschutz und Zusatz
Die Kooperationsvereinbarung betrifft Vereine, die in Kooperation mit einem Betrieb der Land-, Forst-, Milch-, Fischereiwirtschaft oder des Gartenbaus Honorartätigkeiten durchführt. Sie ist zwingend vor der Einreichung von Honorarverträgen einzureichen. Die Kooperationsvereinbarungen werden durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie geprüft und bestätigt. Im Anschluss werden zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen erstellt.
Der Leitfaden ist eine übersichtliche Handlungsanleitung für die Honorartätigkeiten.
Die aktiven Betriebe im Lernort Bauernhof haben die Möglichkeit, sich durch die Servicestelle auf allgemeine und spezielle Qualitätskriterien prüfen zu lassen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie dann ein Zertifizierungsschild sowie eine Urkunde. Des Weiteren werden die Betriebe auf unserer Homepage als zertifizierter Betrieb ausgewiesen. Dies ist wichtig, um den Ansprüchen der Lehrkräfte und Eltern bezüglich der Qualität der pädagogischen Arbeit auf dem Bauernhof gerecht zu werden.